Leistungen
Generalplanung
- Alle Planungs- und Beaufsichtigungsleistungen, die zur Realisierung eines Hochbauprojektes erforderlich sind
Architekturplanung
- Bestandsaufnahme
- Vorentwurfsplanung
- Entwurfsplanung
- Behördenplanung
- Ausführungsplanung
- Technische Oberleitung
- Künstlerische Oberleitung
- Geschäftliche Oberleitung
- Bestandsplanung
- Brandschutz- und Fluchtwegsplanung
Gewerberecht: Betriebsanlagen-Genehmigungen
- Gewerberechtliche Einreichplanung
- Betreuung der Behördenverfahren
Projektmanagement
- Das Projektmanagement erbringt die Gesamtheit der Führungsaufgaben zur Bündelung eigener und externer Kräfte, sowie das Zeit- und Kostenmanagement zur plangemäßen Abwicklung eines Bauprojekts.
Ausschreibung
- Erstellen von Vertragsbestimmungen und Vorbemerkungen
- Erstellen von funktionalen oder positionsweisen Leistungsbeschreibungen
- Erstellen von nachvollziehbaren Massenermittlungen
- Abstimmen und Koordinieren mit an der Planung fachlich Beteiligten
Anbotseinholung
- Versenden der Ausschreibungsunterlagen
- Prüfen und Werten der eingegangenen Angebote und Aufstellen von Preisspiegeln
Vergabe
- Verhandeln mit den Bietern in fachtechnischen Fragen
- Mitwirken bei der Vergabe der Aufträge
Örtliche Bauaufsicht
- Überwachung auf vertragsgemäße Herstellung des Bauvorhabens,
- auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen,
- auf Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens und
- auf Einhaltung der Regeln der Technik.
- Überprüfung und Freigabe der Abschlussdokumentation
Bauarbeitenkoordination gemäß BauKG
- Projektleistung gemäß BauKB §9 Abs. 1
- Planungskoordination
- Baustellenkoordination
Begleitende Kontrolle
- Zeitnahe Prüfung der zur geordneten Abwicklung eines Projektes zu erstellenden Unterlagen der Projektbeteiligten
- Beratung und Absicherung des Auftraggebers
- Aufbereitung von Entscheidungsprozessen
Energieausweise
- Energieausweis nach dem Energieausweis-Vorlagen-Gesetz (EAVG)
BTVG Überprüfungen
- Überprüfung und Bestätigung des Baufortschritts gemäß BTVG
Wiederholungsprüfung nach §82b GewO
- Im Zuge der Wiederholungsprüfung nach §82b GewO wird die gesamte Betriebsanlage auf Übereinstimmung mit den Betriebsanlagenbeschreibungen der gewerberechtlichen Genehmigungsbescheide, der Änderungsbescheide und allen zugehörigen Einreichunterlagen überprüft.
Prüfingenieurtätigkeit
- Prüfung des Bauwerks auf Übereinstimmung mit dem Baubescheid, der jeweiligen Landesbauordnung, sowie den maßgeblichen Normen und Regeln der Technik während der gesamten Bauzeit.
- Zusammenstellen und Prüfen der Atteste von verwendeten Baustoffen, Bauteilen und sicherheitsrelevanten Anlagen. Prüfung auf Übereinstimmung mit den Auflagen der Baubewilligung, den Gesetzen und den geltenden Regeln der Technik.
- Aufbereitung der Dokumente und Einreichung bei den Behörden.